Dienstleistungen
für die Landwirtschaft
Wir bieten Ihnen ein breites Spektrum an Dienstleistungen an.


In den letzten Jahrzehnten hat sich die Ausbreitung des Maiszünslers deutlich erhöht und bereitet immer mehr Landwirten enorme Probleme. Bei massivem Befall bleiben erhebliche Ertrags- und Qualitätsverluste nicht aus. Nach Schätzungen der Welternährungsorganisation (FAO) werden durch die Zünslerraupen weltweit jährlich bis zu vier Prozent der Maisernte vernichtet.
Die Bekämpfung mit der Schlupfwespe Trichogramma ist ein bekanntes biologisches Verfahren, das seit Jahren praktiziert wird. Das Land Baden-Württemberg fördert die Ausbringung im FAKT Programm mit 60,- Euro je ha, Bayern im KULAP Programm mit 50,- Euro je ha.
Mit einer Drohne werden die Schlupfwespen (Trichogramma brassicae) innerhalb von wenigen Minuten über den Maisfeldern abgeworfen und beginnen die Eiergelege des Maiszünslers zu parasitieren.
In unserem Video können Sie sich den Ablauf der Ausbringung genauer anschauen:
Die Kugeln mit den Trichogramma Schlupfwespen werden dabei gleichmäßig auf dem Acker verteilt.
Die Ausbringung erfolgt in Absprache mit dem Amt für Landwirtschaft und den zuständigen Regierungspräsidien. Bei zweimaliger Befliegung werden jeweils 100 Kapseln pro ha mit insgesamt 330.000 Schlupfwespen ausgebracht (220.000 plus 110.000). Die Ausbringmenge wurde 2018 erhöht, um die Bekämpfung noch effektiver zu machen.
Diese Dienstleistung kostet 82,00 Euro pro ha/netto. Für Schläge kleiner 1 ha gibt es einen Zuschlag von 12,00 Euro pro Schlag.
(Preisstaffelung: ab 20 ha - 81,00 €, ab 40 ha - 79,50 €, ab 80 ha - 78,50 €, ab 120 ha - 76,00 €)
Alternativ bieten wir Ihnen ab sofort auch Trichogramma Kärtchen an, wenn Sie die Ausbringung selber vornehmen möchten. Die Anhänger werden manuell in der Blattachsel der Maispflanze eingehängt und sind somit optimal vor Witterungseinflüssen und Fraßfeinden geschützt. Sie werden von uns zum Ausbringzeitpunkt informiert und können die Anhänger dann in der Geschäftsstelle abholen.
Bestellschluss: 05. Mai 2021
Bitte tragen Sie ihre Maisflächen die 2021 beflogen werden sollen in das Internetportal des Maschinenrings ein: www.mr-geo.de.
Sie erhalten dann eine Auftragsbestätigung von uns.
Wir bestellen für Sie die notwendige Menge an Trichogramma und planen die Ausbringung mit dem Multikopter. Die Piloten befliegen die angemeldeten Flächen dann selbständig.
Weitere Informationen erhalten sie bei Sophie Müller, Tel.: 07904/942053


Wir können Ihnen mit einer mobilen Separationsanlage die Trennung von Feststoffen und flüssigem Anteil der Gülle bzw. Gärresten anbieten.
Der Einsatz einer Separationsanlage bietet Ihnen folgende Vorteile:
Reduzierung von Lagervolumen
Die Schaffung von neuem Lagerraum für Gülle ist mit zunehmend höheren Baukosten verbunden (z. B durch Leckageerkennung). Hier kann eine Separation die Lagerkapazität in Abhängigkeit des Ausgangsmaterials um bis zu 25 % erhöhen.
Einsatz von abgepressten Güllefeststoffen zum Einstreuen von Liegeboxen
Bei knapper Strohversorgung und weiter steigenden Strohpreisen, können die separierten Feststoffe der Gülle eine kostengünstige Einstreualternative sein. Wichtig für die Verwendung der Güllefeststoffe als Einstreumaterial sind:
- hoher TS-Gehalt des abgepressten Materials
- Einstreufrequenz der Liegeboxen
- gut belüfteter Stall
- geringe Keimbelastung der Ausgangsgülle
- Gezielter Einsatz der Gülle zur Düngung möglich
Die Dünngülle nach der Separation eignet sich sehr gut für die Düngung im Grünland, da sie schnell von der Blattmasse abfließt und über einen hohen Anteil leicht verfügbarer Nährstoffe verfügt. Der feste Anteil kann als Langzeitdünger durch den hohen Anteil an organischem Stickstoff eingesetzt werden.
Höhere Transportwürdigkeit
Der feste Anteil ist bei überschüssigen Nährstoffen transportwürdiger, da ein höherer Nährstoffanteil pro Tonne transportierten Materials enthalten ist.
Durch die Separation werden höhere Phosphatanteile in die feste Phase verlagert, was insbesondere für Schweinebetriebe eine Entlastung bringen kann.
Güllefeststoff als interessanter Inputstoff für Biogasanlagen:
Untersuchungen zeigen, dass ca. 2,5 to Güllefeststoff ca. 1 Tonne Mais beim erzielbaren Methanertrag ersetzen kann.
Um Ihre Substratkosten im Griff zu behalten, kann abgepresste Gülle eine interessante Alternative sein und würde die Flächenproblematik entspannen.
Folgende Technik bieten wir Ihnen an:
Sie haben die Wahl zwischen 2 Dienstleistungen.
Die große Gülleseparation besteht aus zwei leistungsfähigen Separatoren der Firma Börger die, je nach Ausgangsgülle eine Stundenleistung zwischen 100 und 200 cbm pro Stunde haben. Mit einem Förderband mit einer Überladeweite von 7 m können auch große Mulden oder LkW´s bequem beladen werden. Die Separation ist auf einem 80 km/h LKW Anhänger aufgebaut, der auch für den Transport über weitere Strecken geeignet ist. Die Separatoren werden über ein eigenes Stromaggregat betrieben. Es ist immer eine Betreuungsperson mit dabei, die den Ablauf überwacht und nach der Reinigung die Separation wieder mitnimmt.
Konditionen:
165,00 Euro pro Std.
+ 0,35 Euro pro cbm (ab 2.000 cbm pro Einsatz 0,30 Euro)
+ 75,00 Euro pro Std. Anfahrt/Aufbau/Reinigung
+ 40,00 Euro pro Std. Wartezeiten
Die kleine Gülleseparation hat eine Leistung von ca. 10 - 30 cbm pro Stunde, je nach Ausgangsgülle und Abpressgrad und ein verstellbares Förderband mit 6 m Länge. Für den Betrieb ist ein Stromanschluss mit 32 Ampere notwendig. Die kleine Gülleseparation wird auf ihre Hofstelle gebracht. Wir bauen gemeinsam mit Ihnen die Anlage auf und Sie erhalten eine Einweisung in die Anlage. Sobald der Einsatz beendet ist und die Separation von Ihnen gereinigt wurde, holen wir die Anlage wieder bei Ihnen ab.
Konditionen:
20,00 Euro pro Std.
+ 0,35 Euro pro cbm (ab 500 cbm pro Einsatz 0,30 Euro)
+ 1,00 Euro pro km Anfahrt
+ 0,85 Euro pro km Rückfahrt
+ 40,00 Euro pro Stunde
Möchten Sie die mobile Separationsanlage nutzen? Gerne erhalten Sie weitere Informationen bei Thomas Braun Tel.-Nr. 07904/940024 oder auf der extra eingerichteten Homepage www.maschinenring-technik.de


Mit unserer bewährten Technik bieten wir Ihnen die Ausbringung Ihrer Gülle in den stehenden Maisbestand an. Für die Maisflächen haben Sie die Möglichkeit, mit dem Schleppschuhfass und schmaler Bereifung die Gülle in den Bestand zu fahren, ohne dass dafür Fahrgassen notwendig sind. Bei hofnahen Flächen kann die Gülle direkt vom Güllebehälter in den Bestand gefahren werden.
Bei weiteren Entfernungen empfehlen wir eine Zubringung der Gülle an den Feldrand z.B. mit unseren vorhandenen Zubringfässern der Güllekette, da die Bereifung des Fasses nicht für den Straßentransport ausgelegt ist und beim absetzigen Verfahren eine höhere Schlagkraft erreicht wird. Die Ausbringung mit dem Schleppschuh in den Bestand funktioniert gut.
Die Gülleausbringung in den stehenden Maisbestand bringt Ihnen folgenden Nutzen:
- Erweiterung des Ausbringfensters für Gülle
- Arbeitsspitze bei der Maisaussaat wir gebrochen
- Mais erhält Nährstoffe in einem Zeitraum, in dem er den höchsten Nährstoffbedarf hat
- Es sind keine Fahrgassen notwendig, es entstehen dadurch keine Ertragsnachteile
Nähere Informationen erhalten Sie gerne bei Thomas Braun.


Grundbodenproben
Die Untersuchung des Bodens auf den ph-Wert und die Nährstoffe Phosphat, Kali und Magnesium bildet die Grundlage für eine gezielte Düngung. Neben dieser Grundbodenuntersuchung kann die Analyse der Spurenelementgehalte sowie des Humusgehalts der Böden von Interesse sein.
Von Fachleuten wird eine Untersuchung alle 3 bis 4 Jahre im Rahmen der Fruchtfolge empfohlen. Die Düngeverordnung schreibt eine Untersuchung des Bodens mindestens alle 6 Jahre vor. Alle Schläge ab einem 1 ha müssen untersucht werden.
Probenentnahme: Wir machen das für Sie!
Wir bieten Ihnen als Maschinenring die Grundbodenprobenentnahme mit einem Quad mit angebauter Bortechnik anbieten. Sie profitieren von einer bequemen und schnellen Probenentnahme und können so die Anforderungen für die Grundbodenproben ohne großen Zeitaufwand und körperlicher Anstrengung erfüllen.
Die Probenentnahme können wir zu folgenden Konditionen anbieten:
Probenentnahme bis 19 Proben 10,50 Euro
Probenentnahme ab 20 Proben 10,00 Euro
Probenentnahme ab 50 Proben 9,00 Euro
In Abhängigkeit der Anzahl der Proben und Entfernung werden Anfahrtskosten erhoben.
Die Analyse der Proben kostet 6,25 Euro pro Probe. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzl MwSt.
Was ist bei der Beprobung zu beachten:
- Die Probennahmetiefe erfolgt auf Ackerflächen in Krumentiefe (0 - 20 cm) und auf Gründland in der durchwurzelten Zone (0 -10 cm) Ausgangsmaterials um bis zu 25% erhöhen.
- Die Probennahme sollte für die Grundnährstoffe nicht nach einer erfolgten Düngung vorgenommen werden. Der günstigste Zeitpunkt ist nach der Ernte
- Bei Schlägen bis 3 ha genügt eine Probe je Schlag. Größere Flächen, insbesondere bei stark wechselnden Böden, sollten in Teilschläge unterteilt werden und mehrere Proben entnommen werden.
N-Min Proben
Für Betriebe die eine Verpflichtung für die Entnahme von N-Min-Proben haben bzw. für eine gezielte Düngung wissen möchten welchen Stickstoffgehalte im Boden sind können auf folgenden Stationen die Utensilien (Bohrstock, Formulare und Probenbehälter) abgeholt bzw. wieder abgegeben werden:
Familie Kurt Reinhardt, Wolpertshausen-Heide
Familie Karl Schieber, Bibersfeld
Wichtig ist das nach Entnahme der Proben die Proben umgehend eingefroren werden, damit der Stickstoff sich nicht verflüchtigt.


Wir erstellen für Ihren Betrieb eine jährliche Nährstoffbilanz. Nach der Düngeverordnung sind landwirtschaftliche Betriebe mit einer Nutzfläche ab 10 ha verpflichtet einen jährlichen Nährstoffvergleich zu erstellen. Im Durchschnitt von 3 Düngejahren darf der betriebliche Stickstoffüberschuss von derzeit 60 kg pro ha nicht überschritten werden. Beim Phosphat darf der durchschnittliche Überschuss in einem Jahr 20 kg/ha nicht übersteigen. Zur Ermittlung dieser Grenzen ist eine mehrjährige Bilanzierung notwendig. Bei Betrieben die Gülle/Gärreste aufnehmen bzw. abgeben ist darauf zu achten, dass die richtigen Nährstoffmengen angegeben werden. Wir können den Nährstoffvergleich mit den entsprechenden Anforderungen erstellen.
Die Bilanz muss bis 31. März die Folgejahres für das zurückliegende Kalenderjahr erstellt sein.
Im Downloadbereich können Sie ein Erfassungsblatt zur Aufnahme Ihrer Daten zur Erstellung einer Nährstoffbilanz herunterladen.