Grundbodenprobenentnahme

Haben Sie die turnusmäßige Entnahme Ihrer Grundbodenproben schon durchgeführt? Sofern Ihre letzte Grundbodenuntersuchung schon länger als 6 Jahre zurückliegt, ist eine neue Entnahme der Grundbodenproben nach der Düngeverordnung vorgeschrieben. Wir übernehmen die Entnahme gerne für Sie. Mit unserer maschinellen Probenentnahme erledigen Sie die Vorgaben der Düngeverordnung bequem und ohne großen Aufwand.

Mit Ihrer Zustimmung können wir alle zu beprobenden Schläge aus Fiona exportieren, können dann die Proben digital verarbeiten und selbstständig die Proben entnehmen. Wir dokumentieren dabei die Einstichpunkte der Entnahme. Eine Probe besteht aus 12 bis 15 Einstichpunkten.

Haben Sie Fragen zur Grundbodenentnahme?

Gerne können Sie sich an Thomas Braun, Tel.-Nr. 0 79 04/ 94 00 24 wenden.