Faktvorantrag notwendig

Falls Sie Erweiterungen beim Faktantrag für 2022 vorhaben, müssen Sie schon dieses Jahr einen Vorantrag stellen. Abgabetermin ist der 15.12.2021

Das ist z.B. notwendig, wenn Sie in die geförderte Maiszünslerbekämpfung  einsteigen wollen.  Das gilt auch für einjährige Tierwohlmaßnahmen. Alle höherwertigen Teilmaßnahmen müssen im Vorantrag gemeldet werden.